In SWK 32/2015, 1457 ff, hat sich der Autor mit der Judikatur des VwGH zum Merkmal "Weisungs(un)gebundenheit" auseinandergesetzt, nach der das Weisungsrecht der Gesellschafter gemäß § 20 GmbHG von der persönlichen Weisungsgebundenheit, auf die § 47 EStG abstellt, zu unterscheiden sei. Während er sich dabei im Wesentlichen auf die Judikatur des SV-Senats 08 berufen habe, werde diese Rechtsprechung durch ein erst kürzlich ergangenes Erk des Steuersenats 13 bestätigt.