Der Bundesminister für Finanzen habe im Einvernehmen mit dem Rechnungshof die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) erlassen, die für Länder und Gemeinden eine dem Haushaltsrecht entsprechende Drei-Komponenten-Rechnung verordne. Die Bundesländer würden diese vom VfGH überprüfen lassen. Die Autoren gehen der Frage nach, ob die erlassene VRV 2015 von der Kompetenz des BMF gedeckt ist.