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Vereinheitlichung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Gebietskörperschaften (Aigner/ Bräumann/Haber/Kofler/Tumpel, SWK 2/2016, S. 128)

Artikelrundschau Jänner 2016 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/225ÖStZ 2016, 160 Heft 6 v. 18.3.2016

Der Bundesminister für Finanzen habe im Einvernehmen mit dem Rechnungshof die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) erlassen, die für Länder und Gemeinden eine dem Haushaltsrecht entsprechende Drei-Komponenten-Rechnung verordne. Die Bundesländer würden diese vom VfGH überprüfen lassen. Die Autoren gehen der Frage nach, ob die erlassene VRV 2015 von der Kompetenz des BMF gedeckt ist.

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