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Nachweisverpflichtung des § 20 Abs 1 Z 3 EStG versus § 91 WTBG (Laudacher, SWK 3/2016, S. 152)

Artikelrundschau Jänner 2016 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/209ÖStZ 2016, 158 Heft 6 v. 18.3.2016

Auch ein Wirtschaftstreuhänder müsse nachweisen, dass eine Bewirtung überwiegend betrieblich oder beruflich veranlasst war. Da die berufsrechtliche Geheimhaltungsverpflichtung nicht der Erschwerung oder Behinderung der Erhebung von Abgaben dienen dürfe, sei der Wirtschaftstreuhänder verpflichtet, durch gesteigerte Mitwirkung im Verfahren und im Vorfeld die Verminderung amtswegiger Erhebungsmöglichkeiten auszugleichen.

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