Das GrEStG legt die näheren Bestimmungen über die Bemessungsgrundlagen beim unentgeltlichen Erwerb von Liegenschaften oder Liegenschaftsteilen mit einer Verordnungsermächtigung in die Hände des BMF. Die im Entwurf vorliegende Verordnung habe sowohl nähere Regelungen bezüglich der Berechnung auf Basis des dreifachen Bodenwerts zuzüglich Gebäudewerts als auch eine genauere Festlegung über den zukünftigen Umgang mit dem heranzuziehenden Immobilienpreisspiegel enthalten.