Die Verschmelzung nach dem UmgrStG sei auch grunderwerbsteuerpflichtig, wenn sich ein Superädifikat bloß in der wirtschaftlichen Verfügungsmacht der übertragenden Gesellschaft befindet.
Die Verschmelzung nach dem UmgrStG sei auch grunderwerbsteuerpflichtig, wenn sich ein Superädifikat bloß in der wirtschaftlichen Verfügungsmacht der übertragenden Gesellschaft befindet.