Noch vor dem Inkrafttreten der GrEStG-Novelle habe der Gesetzgeber mit dem AbgÄG 2015 insb Zweifelsfragen bei der Anteilsvereinigung, die intensiv in Fachkreisen diskutiert wurden, beseitigt. Dieser Beitrag soll den erst kürzlich verfassten Beitrag der Autoren zu Anteilsvereinigungen und -übertragungen nach dem StRefG 2015/2016 auf den neuesten Stand bringen.