Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2254 vom 2. 12. 2015 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur (KN) hat die Europäische Kommission unionseinheitlich festgelegt, dass eine fest gebundene Ware (sog "Fotobuch") aus Papier mit Abmessungen von etwa 21 cm × 31 cm, mit gedruckten vollfarbigen, personalisierten Fotos und kurzem Text zu den Aktivitäten, Veranstaltungen, Personen usw auf den jeweiligen Fotos in die Position 4911 91 00 der KN als Fotografien einzureihen ist. Eine Einreihung in die Position 4901 der KN als Buch wird mit der Begründung ausgeschlossen, dass das Fotobuch nicht zum Lesen bestimmt ist.