KStG 1988: § 1 Abs 2 Z 2, § 2 Abs 1 und Abs 2
VwGH 18. 12. 2014, 2011/15/0144
Der Betrieb gewerblicher Art (BgA) von Körperschaften des öffentlichen Rechts (KÖR) ist nach § 1 Abs 2 Z 2 KStG ein selbständiges fiktives Steuersubjekt, das neben die KÖR tritt und der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt. Diese Selbständigkeitsfiktion gilt auch für die in § 2 Abs 2 KStG geregelte Sonderform des BgA in Form der Beteiligung an einer Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind (§ 2 Abs 2 Z 1 KStG).