Voraussichtlich Ende März 2016 erscheint die vollständig überarbeitete Österreichische Baugeräteliste 2015. Aufgrund einer neuerlichen Verlängerung der "ÖBGL-Übergangsregelung" (siehe schon ÖStZ 2012/273 und ÖStZ 2014/919) kann aber weiterhin die Österreichische Baugeräteliste 2009 als Grundlage für die Festsetzung der AfA herangezogen werden, die in der alten ÖBGL 2009 angeführten Nutzungsjahre sind jedoch mit dem Faktor 1,5 zu erhöhen. Diese Vorgangsweise gilt nun letztmalig für Anschaffungen in Wirtschaftsjahren, die vor dem 1. 1. 2017 beginnen. Info des BMF 18. 12. 2015, BMF-010203/0407-VI/2015.