Doppelbesteuerungsabkommen sind völkerrechtliche Verträge und unterliegen als solche den Auslegungsregeln der Wiener Vertragsrechtskonvention. Diese Auslegungsregeln sind für die vertragschließenden Staaten, sonach auch für deren Gerichte, verbindlich. Die österreichischen Höchstgerichte ließen allerdings in mehreren ihrer Erkenntnisse gewisse Zweifel aufkommen, wie ihrer Auffassung nach künftighin mit diesen Auslegungsregeln umzugehen ist. Unmittelbarer Anlass für eine nähere Auseinandersetzung mit diesem Themenkreis war das VfGH-Erkenntnis vom 25. 9. 2015, mit dem eine Verordnung zum DBA-Liechtenstein als gesetzwidrig aufgehoben worden ist.