In diesem Beitrag beschäftigt sich der Autor mit der Möglichkeit einer rückwirkenden Rechnungsberichtigung unter gleichzeitiger Beibehaltung des Vorsteuerabzugs im Leistungszeitraum bei Vorliegen einer fehlerhaften oder zu späten Ausstellung einer Rechnung unter Berücksichtigung der aktuellen Judikatur.