Die Bestimmung des Mittelpunkts der Lebensinteressen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ist nicht nur im Ertragsteuerrecht, sondern auch im Beihilfenrecht von Relevanz. Die Zuweisung der Besteuerungsrechte hängt von der Ansässigkeit ab, die sich nach dem Mittelpunkt der Lebensinteressen bestimmen lassen kann. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist aber auch für die Familienbeihilfe wichtig.