In BGBl II 2015/442 vom 21. 12. 2015 wurde die Grundstückswertverordnung (GrWV) veröffentlicht, die ab 2016 die Ermittlung des Grundstückswerts für die Bemessung der Grunderwerbsteuer regelt.Gegenüber dem von Ofner in ÖStZ 2015/901 vorgestellten Entwurf wurden einige Punkte noch überarbeitet. Die Änderungen bzw Ergänzungen betreffen neben der nunmehr definierten Ermittlung der Nutzfläche vor allem geringere Wertansätze der Baukostenfaktoren, allgemein (Absenkung um 80 € bis 110 € im Vergleich zum Entwurf) sowie je nach Alter und Art des Gebäudes (bei neu eingefügter Teilsanierung älterer Gebäude in den letzten 20 Jahren 80 %; bei einfachsten Gebäuden statt 40 % nun 25 %).