UStG 1994: § 12 Abs 2 Z 2 lit b
VwGH 10. 3. 2016, 2013/15/0196
Befördert ein Sachverständiger für das Kfz-Wesen (mit der Spezialisierung auf Verkehrsunfälle und Unfallanalysen) im Rahmen seiner Gutachtertätigkeit mit seinem Pkw auch das Gerichtspersonal, liegt keine gewerbliche Personenbeförderung iSd § 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG vor, sodass dieser Ausnahmetatbestand vom Ausschluss des Vorsteuerabzugs für Pkw nicht erfüllt ist.