Die Option der freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionsversicherung sei interessant, wenn die Leistungen aus der ausländischen Pflichtversicherung unter jenen der österr Pensionsversicherung liegen und durch die Weiterzahlung im Inland künftig eine erhöhte Alterspension bezogen werden kann. In die Überlegungen sollte einbezogen werden, inwieweit freiwillige Beitragszahlungen auch steuermindernd geltend gemacht werden können.