Die Europäische Kommission habe die Erstellung einer gemeinsamen schwarzen Liste unkooperativer Drittstaaten in ihre externe Strategie für eine effektive Besteuerung aufgenommen. Die Kommission sei gewillt, das System schwarzer Listen weiterzuentwickeln und zur Erreichung steuerlicher Mindeststandards im internationalen Steuerwettbewerb einzusetzen, weshalb diesem künftig eine höhere Bedeutung zukommen dürfte. Der Autor fasst die Hauptpunkte zusammen, verglich diese mit anderen "schwarzen Listen" und zeigt mögliche Auswirkungen auf.