Mit dem LStR-Wartungserlass 2015 habe das BMF versucht, einige strittige Punkte, ua bei den Mitarbeiterrabatten, klarzustellen. In der Praxis stelle sich weiterhin die Frage, was für den Freibetrag von 1.000 € zu berücksichtigen sei. Der Gesetzestext habe eine Lösung parat. Die Grenze von 20 % sei einzelfallbezogen zu untersuchen; nur wenn diese Grenze überschritten wird, sei für den Einzelfall der jährliche Freibetrag von 1.000 € zu beachten.