Die Neuregelung von § 4 Abs 12 EStG hat im Rahmen des StRefG 2015/16 zu intensiven Diskussionen geführt und letztlich eine komplette Überarbeitung durch das AbgÄG 2015 nach sich gezogen. Was dabei geblieben ist, ist die Verpflichtung, auch die Innenfinanzierung zu evidenzieren. Wie damit bei Umgründungen umzugehen ist, wurde intensiv diskutiert und soll nun mit der IF-VO des BMF geregelt werden.