BAO: § 284 (§ 262)
VwGH 24. 2. 2016, Ra 2015/13/0044
Die Erteilung eines Auftrags gem § 284 Abs 2 BAO, wonach das Verwaltungsgericht der Abgabenbehörde aufzutragen hat, innerhalb einer Frist von bis zu 3 Monaten ab Einlangen der Säumnisbeschwerde zu entscheiden, hat zwingend zu erfolgen und liegt nicht im Ermessen des Verwaltungsgerichts.