Nach Ansicht des BFG sei bei der Bewertung eines Wassergrundstücks im Uferbereich eines großen Sees nicht der Preis pro Quadratmeter das wesentliche preisbestimmende Merkmal, sondern neben dem ungehinderten Zugang zum See die Möglichkeit der Nutzung des Uferbereichs. Daher wurde die Uferlänge und nicht die Anzahl der Quadratmeter (Fläche des Grundstücks) als die ausschlaggebende Größe für die Bewertung angesehen.