Das internationale steuerliche Umfeld unterliege einem stetigen Wandel. Besonders im Bereich des Informationsaustauschs habe es in den letzten Jahren eine Vielzahl von Entwicklungen gegeben. Die neuesten betreffen die Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs. Ö habe sich verpflichtet, erstmals für die Besteuerungszeiträume ab 1. 1. 2017 im September 2018 mit den Partnerstaaten auf automatischer Basis (Bank-)Informationen auszutauschen. Diese Daten werden im September 2017 ausgetauscht. Der Autor gibt einen kurzen Überblick über die bei der Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs in Ö auf Basis des Gemeinsamen Meldestandard-Gesetzes zu beachtenden Punkte.