Der VfGH hat über drei Individualanträge entschieden und kommt in seinem Erk vom 9. 3. 2016, G 606/2015, G 644/2015, G 649/2015, zum Ergebnis, dass sich die Registrierkassenpflicht im Einklang mit der Verfassung befindet. Er habe jedoch festgehalten, dass Registrierkassen frühestens ab 1. 5. 2016 verpflichtend zu verwenden seien.