Nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz können Verbände, daher auch juristische Personen des privaten Rechts im Rahmen gerichtlicher Strafverfahren verurteilt werden, wenn im Zuge der Tätigkeit des Verbands Personen, die für den Verband handeln, eine Straftat begangen haben. In jüngster Zeit wurden an den VfGH Fragen zur Verfassungskonformität des VbVG im Rahmen eines Gerichtsantrags und einer Gesetzesbeschwerde durch einen Parteiantrag auf Normenkontrolle herangetragen. Die Autoren des Editorials wie auch Wissenschaft und Praxis warten mit Spannung auf die Entscheidung des VfGH.