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Eine einvernehmliche Rückabwicklung von Schenkungen in der Grunderwerbsteuer - keine Begünstigungen nach § 17 GrEStG?

Steuerrecht aktuellUniv.-Prof. Dr. Reinhold BeiserÖStZ 2016/437ÖStZ 2016, 287 Heft 11 v. 7.6.2016

Das BFG verneint eine Anwendbarkeit der Begünstigungen nach § 17 Abs 1 Z 1 und Abs 2 GrEStG nach der "lex specialis-Regel". Nach der Methodenlehre der Rechtswissenschaften liegt jedoch eine Gesetzeskonkurrenz im Sinn der "lex specialis-Regel" nicht vor. Nach Wortlaut, Systematik und Ziel sind die Begünstigungen des § 17 GrEStG auch auf einvernehmliche Rückabwicklungen von Schenkungen anzuwenden. Das bestätigen die Gesetzesmaterialien und die Rechtsprechung des VwGH.

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