Im Zuge der Steuerreform 2015/2016 wurden die Durchbrechung des Bankgeheimnisses und die Einrichtung des zentralen Kontenregisters als eine der wichtigsten Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der Tarifreform ausgewiesen. Das zentrale Kontenregister wird den Abgabenbehörden verfahrensrechtlich einfach Informationen über die Existenz von Konten und Depots zugänglich machen. Zweck der begleitenden Meldepflicht ist die Entdeckung und steuerliche Verwertung von Kapitalabflüssen, die ansonsten aus Anlass des Bankenpakets vorgenommen und steuerlich unentdeckt bleiben würden (Abschleicherproblematik).