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Verordnungen und Erlässe zum "Bankenpaket"

Info aktuellBGBlBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2016/435ÖStZ 2016, 280 Heft 11 v. 7.6.2016

Im Zuge der Steuerreform 2015/2016 wurden die Durchbrechung des Bankgeheimnisses und die Einrichtung des zentralen Kontenregisters als eine der wichtigsten Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der Tarifreform ausgewiesen. Das zentrale Kontenregister wird den Abgabenbehörden verfahrensrechtlich einfach Informationen über die Existenz von Konten und Depots zugänglich machen. Zweck der begleitenden Meldepflicht ist die Entdeckung und steuerliche Verwertung von Kapitalabflüssen, die ansonsten aus Anlass des Bankenpakets vorgenommen und steuerlich unentdeckt bleiben würden (Abschleicherproblematik).

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