Die diesjährige Frühjahrslegistik des BMF (ME 10. 5. 2016, 205/ME NR 25. GP) dient primär der Umsetzung von Vorgaben der OECD/G20 und EU hinsichtlich der Verrechnungspreisdokumentation und länderbezogenen Berichterstattung (Country-by-Country Reporting) von international agierenden Konzernen, des automatischen Informationsaustausches von Rulings (grenzüberschreitende Vorbescheide, Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung) sowie des Auslaufens der EU-Quellensteuer. Die Begutachtungsfrist endete am 31. 5. 2016.