FLAG: § 41 Abs 2 (EStG 1988: § 47 Abs 2)
VwGH 21. 10. 2015, 2012/13/0088
Die für die Vorschreibung der Dienstgeberbeiträge und Zuschläge gem § 41 Abs 2 FLAG notwendige Erfüllung der in § 47 Abs 2 zweiter Satz EStG normierten Voraussetzungen eines Dienstverhältnisses (nämlich der Weisungsgebundenheit einerseits und der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Betriebs des Arbeitgebers andererseits) sind für an einer Kapitalgesellschaft nicht beteiligte Geschäftsführer anhand des Anstellungsvertrags zu prüfen. Die Bindung des Geschäftsführers an den Gesellschaftsvertrag und die Gesellschafterbeschlüsse stellt bloß eine sachliche Weisungsgebundenheit des Geschäftsführers her, die von der nach § 47 Abs 2 EStG maßgeblichen persönlichen Weisungsgebundenheit zu unterscheiden ist (eine "stille Autorität" eines Weisungsberechtigten, der keine Weisungen erteilt, ist mit einem vertraglichen Verzicht auf das Weisungsrecht nicht vergleichbar).