Eine mit 1. 1. 2016 wirksam gewordene Änderung der Rz 663 LStR (aufgrund eines VwGH-Erk vom 28. 10. 2014, 2012/13/0118) sorge für Aufregung in der mit betrieblicher Altersvorsorge beschäftigten Beratungsbranche. Vielfach werde befürchtet, dass (beitragsorientierte) direkte Leistungszusagen bereits in der Anwartschaftsphase einen steuerpflichtigen Zufluss beim Begünstigten bewirken könnten. Diese Befürchtung sei bei richtiger Gestaltung von Pensionszusage und Rückdeckungsversicherung unbegründet.