Bis 31. 12. 2015 durften Gutscheine für Mahlzeiten (bis 4,40 €) nur am Arbeitsplatz oder in einer "nahegelegenen" Gaststätte zur dortigen Konsumation eingelöst werden. Mit dem StRefG 2015/2016 ist das Erfordernis der örtlichen Nähe einer Gaststätte entfallen. Gutscheine können nunmehr in allen Gaststätten verwendet werden. Dieser vorteilhaften Gesetzesänderung stehe die "nachteilige" Neuinterpretation des Arbeitsplatzbegriffs durch den LStR-Wartungserlass 2015 gegenüber: Danach soll die Steuerfreiheit auf die Verköstigung im Betrieb eingeschränkt werden.