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Schwere Kost: Keine begünstigten Mahlzeiten außerhalb des Betriebes? (Varro/Hayden, SWK 7/2016, S. 397)

Artikelrundschau März 2016 - Teil 2Nichtselbständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/426ÖStZ 2016, 274 Heft 10 v. 20.5.2016

Bis 31. 12. 2015 durften Gutscheine für Mahlzeiten (bis 4,40 €) nur am Arbeitsplatz oder in einer "nahegelegenen" Gaststätte zur dortigen Konsumation eingelöst werden. Mit dem StRefG 2015/2016 ist das Erfordernis der örtlichen Nähe einer Gaststätte entfallen. Gutscheine können nunmehr in allen Gaststätten verwendet werden. Dieser vorteilhaften Gesetzesänderung stehe die "nachteilige" Neuinterpretation des Arbeitsplatzbegriffs durch den LStR-Wartungserlass 2015 gegenüber: Danach soll die Steuerfreiheit auf die Verköstigung im Betrieb eingeschränkt werden.

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