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Steuerliche Bilanzberichtigung zur Berücksichtigung von Prüfungsergebnissen (Prodinger/Hacksteiner, SWK 7/2016, S. 411)

Artikelrundschau März 2016 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/421ÖStZ 2016, 274 Heft 10 v. 20.5.2016

Bilanzen sind nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung unter Berücksichtigung der steuerlichen Vorschriften zu erstellen. Erweisen sich die Bilanzen als fehlerhaft, sei dies in der Bilanz uU unternehmensrechtlich, jedenfalls aber steuerlich zu berücksichtigen. Fraglich sei, zu welchem Zeitpunkt die Auswirkungen eintreten. Das BMF stelle iZm Abgabennachforderungen auf das Jahr der Vorschreibung bzw Bezahlung ab. Die Autoren untersuchen diese Auffassung, ausgehend von einem aktuellen Fall, kritisch.

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