Bilanzen sind nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung unter Berücksichtigung der steuerlichen Vorschriften zu erstellen. Erweisen sich die Bilanzen als fehlerhaft, sei dies in der Bilanz uU unternehmensrechtlich, jedenfalls aber steuerlich zu berücksichtigen. Fraglich sei, zu welchem Zeitpunkt die Auswirkungen eintreten. Das BMF stelle iZm Abgabennachforderungen auf das Jahr der Vorschreibung bzw Bezahlung ab. Die Autoren untersuchen diese Auffassung, ausgehend von einem aktuellen Fall, kritisch.