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(Keine) Anwendung der Verordnung (EU) Nr 537/2014 auf Abschlussprüferbestellungen österreichischer Kreditinstitute und Versicherungen bis 16. 6. 2016 (Konwitschka, RWZ 2016/17, S. 77)

Artikelrundschau März 2016 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2016/417ÖStZ 2016, 273 Heft 10 v. 20.5.2016

Die EU-Abschlussprüfer-VO sehe ua eine 10-jährige zwingende Rotation der Abschlussprüfer von Unternehmen öffentlichen Interesses vor. Der Beitrag analysiert, ob sie bei Abschlussprüferbestellungen österr Kreditinstitute und Versicherungen bis inklusive 16. 6. 2016 für das darauffolgende Geschäftsjahr, typischerweise 2017, bereits gilt.

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