Die EU-Abschlussprüfer-VO sehe ua eine 10-jährige zwingende Rotation der Abschlussprüfer von Unternehmen öffentlichen Interesses vor. Der Beitrag analysiert, ob sie bei Abschlussprüferbestellungen österr Kreditinstitute und Versicherungen bis inklusive 16. 6. 2016 für das darauffolgende Geschäftsjahr, typischerweise 2017, bereits gilt.