Das jüngst in Kraft getretene Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 habe eine Neufassung des Bundesstiftungs- und Fondsgesetzes mit sich gebracht. Zugleich seien auch steuerliche Maßnahmen getroffen worden, um Rechtsträger nach diesem neuen Gesetz für gemeinnützige Zwecke hinreichend attraktiv zu machen. Der Beitrag will einen ersten Überblick über die neue Rechtslage geben und auch auf Unklarheiten des BStFG 2015 hinweisen.