Das BFG habe im Urteil vom 14. 10. 2015, RV/7101313/2010, das Ausscheiden einer Körperschaft aus einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG aufgrund einer errichtenden Umwandlung iSd UmgrStG innerhalb der 3-jährigen Mindestdauer und die Frage der steuerlichen Rückabwicklung gem § 9 Abs 10 KStG zu beurteilen gehabt. Im Rahmen des Artikels werden die Argumente des BFG dargestellt und einer kritischen Würdigung unterzogen.