Mit dem EStR-Wartungserlass 2015 seien Vergütungen an Universitätsratsmitglieder aus der Liste der Funktionsgebühren iSd § 29 Z 4 EStG in Anhang II zu den EStR gestrichen worden. Die geänderte Auffassung der Finanzverwaltung zu Universitätsratsvergütungen habe wesentliche steuer- und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen zur Folge, die im Beitrag überblicksartig aufgezeigt werden.