Durch eine begünstigte Betriebsaufgabe sollen die stillen Reserven im Gebäude unter gewissen Voraussetzungen nicht besteuert werden. Erfolgt eine ertragsteuerliche Vermietung symbolisch eine Sekunde nach Betriebsaufgabe, könnten durch neue Interpretation der gesetzlichen Regelung unsachliche Konstellationen entstehen. Fraglich sei, ob bisher als unversteuerte Reserven angesehene und begünstigungswürdige stille Reserven durch die Neuinterpretation der Abschreibungsbasis doch wieder versteuert werden.