Die Hauptwohnsitzbefreiung stellt Einkünfte aus der Veräußerung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, deren Gesamtnutzfläche zu mindestens zwei Dritteln Wohnzwecken des Veräußerers diente, steuerfrei. Es müsse daher im Einzelfall regelmäßig festgestellt werden, ob ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung vorliegt, bzw die Wohnnutzfläche vom - einer begünstigungsschädlichen Nutzung unterliegenden - Anteil der Gesamtnutzfläche abgegrenzt werden. Die Autorinnen stellen anhand eines Praxisfalls die sich dabei ergebenden Probleme dar.