Der vorzeitige Rückkauf von Wertpapieren durch den Wertpapieremittenten stelle auch bei gestiegenem Ausfallsrisiko keine vorzeitige Tilgung dar.
Der vorzeitige Rückkauf von Wertpapieren durch den Wertpapieremittenten stelle auch bei gestiegenem Ausfallsrisiko keine vorzeitige Tilgung dar.