Das österr Einkommensteuersystem gewähre Steuerpflichtigen, die unterjährig nach Österreich zuziehen oder unterjährig endgültig aus Österreich wegziehen, einen Progressionsvorteil. Dieser Progressionsvorteil ergibt sich daraus, dass es zum Entstehen von zwei getrennten Steuerabschnitten kommt, die getrennt zu veranlagen sind. Dieser Progressionsvorteil könne verhindert werden, wenn das tatsächlich erzielte Einkommen hochgerechnet wird. Die Autorin zeigt auf, wie dies in das nationale EStG implementiert werden könnte.