Immobilien erfreuen sich in den letzten Jahren als Anlageobjekte großer Beliebtheit. Damit erweitere sich der Kreis jener, die nur über ein oder einige wenige Bestandobjekte zu Anlage-/Vorsorgezwecken verfügen und in den Anwendungsbereich der kleinen Vermietung fallen. Für solche Bestandobjekte ist ein Gesamtüberschuss anhand einer Prognoserechnung nachzuweisen. Damit stelle sich die Frage der sog Unwägbarkeiten, die bei ihrem Eintritt für die Beurteilung des Vorliegens eines Gesamtüberschusses außer Ansatz zu lassen sind.