Mit dem AbgÄG 2014 seien zwei vieldiskutierte Abzugsverbote geschaffen worden: einerseits "Managergehälter", andererseits für "Golden Handshakes". Gleichzeitig wurden die steuerlichen Begünstigungen für freiwillige Abfertigungen, aber auch für Vergleichssummen, Kündigungsentschädigungen und sonstige Abgangszahlungen eingeschränkt. Die Neuregelungen würden nicht nur einer systematischen Logik und Treffsicherheit, sondern auch einer klaren Definition ihres Anwendungsbereichs entbehren.