Die steuerliche Behandlung des Wegzugs (im weitesten Sinne) von Wirtschaftsgütern und ganzen (Teil-)Betrieben erfuhr durch das AbgÄG 2015 eine umfassende Neuregelung. Die Veränderungen und Auswirkungen werden anhand eines Beispiels dargestellt.
1. Sachverhalt
Den Überlegungen dieses Beitrages liegt folgender Sachverhalt zugrunde: