Entgegen der überwiegenden Meinung1 schließt der VwGH im Erkenntnis vom 20. 1. 2016, 2012/13/0013-7 eine rückwirkende Bewertung des Privatvermögens im Rahmen eines Zusammenschlusses nach Art IV UmgrStG auf den Umgründungsstichtag aus. Eine Bewertung des Privatvermögens habe nach § 6 Z 5 EStG im Zeitpunkt der (tatsächlichen) Zuführung ins Betriebsvermögen zu erfolgen.