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Meritorische Entscheidung durch das BFG nach formaler Beschwerdevorentscheidung der Abgabenbehörde (Salzmann, BFGjournal 3/2015, S. 118)

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Verwaltungsverfahren; InsolvenzrechtBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/360ÖStZ 2015, 268 Heft 9 v. 4.5.2015

Wenn die Beschwerde weder zurückzuweisen noch als zurückgenommen oder gegenstandslos zu erklären noch die Sache nach Aufhebung der angefochtenen Bescheide an die Abgabenbehörde zurückzuverweisen sei, habe das BFG auch dann in der Sache selbst zu entscheiden, wenn die Abgabenbehörde die Beschwerde mit einer formalen Beschwerdevorentscheidung erledigt habe.

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