Die Umstellung des UFS auf ein eigenes noch unabhängigeres BFG habe an sich sehr gut funktioniert. Bei jeder Entscheidung müsse der Richter aussprechen, ob eine Revision an den VwGH für zulässig erachtet wird oder nicht. Es falle auf, dass in sehr viel Fällen eine Revision für unzulässig erklärt werde.