Der EuGH habe die Unionsrechtswidrigkeit der deutschen Regelungen zur KESt auf Streubesitzdividenden festgestellt. Nach verschiedenen Gesetzesinitiativen seien die Vorgaben des EuGH schließlich im dKStG umgesetzt worden. Die Umsetzung beinhalte eine Verschärfung bei der steuerlichen Behandlung von Dividenden insb bei dividendenempfangenden Kapitalgesellschaften. Rossmanith stellt die Auswirkungen dar und zeigt Gestaltungsmöglichkeiten auf.