Fragen des internationalen Steuerrechts seien derzeit vom Anwendungsbereich des Rulings ausgeklammert. Das BMF halte jedoch in einem Informationsschreiben fest, dass bei Rulings zu Verrechnungspreisen Fragen des internationalen Steuerrechts unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls behandelt werden sollen. Das BMF nehme hierbei möglicherweise eine Maßnahme der Steuerreform vorweg. Eine Erweiterung des Rulings auf Fragen des internationalen Steuerrechts sei jedenfalls zu begrüßen.