Erlassen die zuständigen Verwaltungsstrafbehörden aufgrund von Anzeigen der Finanzpolizei Straferkenntnisse, Beschlagnahmebescheide, Einziehungsbescheide etc gegen die Beschwerde an ein Verwaltungsgericht erhoben wird, stellte sich in der Vergangenheit wiederholt die Frage, ob im Beschwerdeverfahren der Finanzpolizei selbst eine Parteistellung zukommt oder nicht. Laut einer Aussendung der Verwaltungsrichter-Vereinigung vom 6. 11. 2014 hat das BMF zu einer diesbezüglichen Anfrage des Verwaltungsgerichts Kärnten ausführlich Stellung genommen. So komme nach Meinung des BMF der Finanzpolizei durch § 10b Abs 2 AVOG 2010 - DV in Erfüllung ihrer Aufgaben auch die Berechtigungen der Abgabenbehörden "wie diesen" zu. Die Finanzpolizei werde nicht aus eigener Vollmacht, sondern immer für eine konkrete Abgabenbehörde auch in Wahrnehmung der Parteistellung und des Beschwerderechts tätig.