Nach Ansicht der Generalanwältin gibt das Unionsrecht einer inländischen Muttergesellschaft mit einer ausländischen Tochtergesellschaft ein Recht zur Inanspruchnahme der Firmenwertabschreibung im Rahmen der Gruppenbesteuerung. Zu diesem Ergebnis gelangt Kokott, indem sie einerseits einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit durch den Ausschluss der Firmenwertabschreibung bei Anschaffung einer ausländischen Beteiligung konstatiert, andererseits im Hinblick auf das vom VwGH (vgl ÖStZ 2014/142) außerdem angefragte Beihilfenverbot die Selektivität dieser Steuerregelung für Konzerne verneint: